Allgemeines: Reparaturen werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt Auftrag/Kostenvoranschlag: Reparaturen führen wir erst nach Auftragserteilung aus. Kostenvoranschläge werden auf Grundlage eines nicht- oder nur teildemontiertes Gerätes erstellt, an diesen halten wir uns 2 Monate nach dessen Ausstellungsdatum gebunden. Zeigen sich bei der Reparatur weitere Mängel oder Mehraufwendungen, werden wir den Einsender informieren und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen. Wird auf Grund eines Kostenvoranschlages kein Reparaturauftrag erteilt, berechnen wir im Falle der Rücksendung des unreparierten Gerätes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von: 13.- € für Foto–Geräte, jeweils zuzüglich eventueller Versandkosten und Mehrwertsteuer. Eine eventuell vom Kunden gewünschte Entsorgung des Gerätes erfolgt kostenlos. Gewährleistung/Haftung: Für Reparaturen leisten wir eine Gewähr von 12 Monaten nach Rechnungsdatum. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Nachbesserung der ausgeführten Reparaturarbeit. Bei zweiter erfolgloser Nachbesserung kann der Besteller einen Reparaturpreisnachlass (Minderung) verlangen oder vom Auftrag zurücktreten (Wandlung). Gewährleistungen für Verschleiß, Stoß, Fallschaden, Fremdeingriff, Gewaltanwendung, Sand- oder Flüssigkeitsschäden des Gerätes sowie falscher Lagerung sind ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Gerät selbst entstanden sind, insbesondere umfasst unsere Haftung nicht einen Ersatzanspruch wegen entgangener Gewinne, Reisekosten, Verdienstausfall oder sonstige , in jedweder Form durch den Sachmangel entstandenen Folgekosten. Eine Haftung für mit eingesandte Materialien wie z.B. Filmmaterial, Batterien, Gurte etc. übernehmen wir nicht. Versand/Haftung: Die Rücksendung der Reparaturgeräte wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers durchgeführt. Im Falle der Versendung haben Sie die Pflicht, die Reparatursendung unverzüglich auf äußere Unversehrtheit und das Reparaturgut auf Funktion zu prüfen. Bei Feststellung von Transport- und Bruchschäden ist beim Frachtführer eine Tatbestandsaufnahme zu beantragen und uns hiervon zu benachrichtigen. Andernfalls gehen Schadenersatzansprüche verloren. Reparaturrechnungen sind sofort bar bei Abholung bzw. Zusendung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Schlussbestimmungen: Erfüllungsort und Gerichtsstand für unsere sämtlichen Reparaturleistungen ist Freiburg im Breisgau. Stand: Januar 2007 |