Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines :
Reparaturen werden ausschließlich zu diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ausgeführt.
Auftrag und Kostenvoranschlag :
Reparaturen führen wir erst nach Auftragserteilung aus. Kostenvoranschläge werden auf Grundlage eines nicht- oder nur teildemontierten Gerätes erstellt. An diesen halten wir uns 2 Monate nach dessen Ausstellungsdatum gebunden.
Zeigen sich bei der Reparatur weitere Mängel oder Mehraufwendungen, werden wir den Auftraggeber informieren, und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen. Wird auf Grund eines Kostenvoranschlags kein Reparaturauftrag erteilt, berechnen wir bei Abholung des unreparierten Gerätes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20.- Euro inkl. Mehrwertsteuer. Eine eventuell vom Kunden gewünschte Entsorgung des Gerätes erfolgt kostenfrei.
Gewährleistung und Haftung :
Auf ausgeführte Reparaturen leisten wir eine Gewähr (Garantie) von 12 Monaten nach Rechnungsdatum. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Nachbesserung der ausgeführten Reparaturarbeit. Bei zweiter erfolgloser Nachbesserung kann der Auftraggeber einen Reparaturpreisnachlaß (Minderung) verlangen, oder vom Auftrag zurücktreten (Wandlung). Gewährleistung für Verschleiß-, Stoß- oder Fallschaden, Fremdeingriff, Gewaltanwendung, Sand-, oder Flüssigkeitsschäden des Gerätes, sowie falsche Lagerung sind ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Gerät selbst entstanden sind. Insbesondere umfasst unsere Haftung nicht einen Ersatzanspruch wegen entgangener Gewinne, Reisekosten, Verdienstausfall oder sonstige, in jedweder Form durch den Sachmangel entstandene Folgekosten. Eine Haftung für mitgelieferte Materialien wie z.B. Filmmaterial, Batterien, Gurte etc. übernehmen wir nicht.
Versand und Haftung :
Eine Rücksendung der Reparaturgeräte wird nach Auftrag, und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, durchgeführt. Im Falle einer Versendung haben Sie die Pflicht, die Reparatursendung unverzüglich auf äußere Unversehrtheit, und das Reparaturgut auf Funktion zu prüfen. Bei Feststellung von Transport- und Bruchschäden ist beim Frachtführer eine Tatbestandsaufnahme zu beantragen, und uns hierüber zu benachrichtigen. Andernfalls gehen Schadensersatzansprüche verloren. Reparaturrechnungen sind sofort zu bezahlen bei Abholungen, bzw. bei Zusendung unverzüglich zu überweisen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Schlussbestimmungen :
Erfüllungsort und Gerichtsstand für unsere Reparaturleistungen, sowie den Handel, ist Freiburg im Breisgau. R.Massing & A. Diringer, Dimas-Fototechnhik, Moltkestrasse 19, 79098 Freiburg im Breisgau